Verkaufs- und Lieferbedingungen


Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.

  2. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich anerkannt haben.

  3. Lieferbar sind nur die in unser jeweils bei Vertragsschluß gültigen Preisliste, die als Anlage beiliegt, aufgeführten Einheiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

  4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, die nicht auf Verschulden oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, Arbeitskämpfe oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.

  5. a) Die Art und Weise des Versands bestimmen wir, sofern uns nicht der Kunde schriftliche Weisungen erteilt.
    b) Der Versand erfolgt ab Werk Göttingen oder ab Lager St. Louis, MO, USA, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
    c) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben.

  6. Die Preise verstehen sich einschließlich der Verpackungskosten, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Versandkosten bezahlt der Kunde, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. Preisänderungen sind vorbehalten. Sollte die Preiserhöhung über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegen, kann der Kunde/Besteller binnen 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten.

  7. a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.
    b) Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
    c) Bei unseren Dienstleistungen sind wir berechtigt, bis zu 50 % der veranschlagten Kosten zu kassieren, bevor mit der Dienstleistung begonnen wird.
    d) Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, oder wird die Eröffnung des Konkurses oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    e) Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten bzw. mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht befugt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

  8. a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Zur Veräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges befugt.
    b) Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Betrages unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm vorrangig an uns ab. Der Kunde wird Zahlungen, die er aus dem Verkauf unserer Vorbehaltsware erhält, in erster Linie auf den nicht an uns abgetretenen Teil der Gesamtforderung anrechnen, sofern der Zahlende nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
    c) Soweit Eigentumsvorbehalte zu unseren Gunsten bestehen oder Forderungen des Kunden an uns abgetreten sind, ist der Kunde zur Erteilung der für die Wahrung unserer Rechte notwendigen Auskünfte verpflichtet. Das gilt insbesondere für Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder uns abgetretene Forderungen. Kosten einer Intervention gehen zu Lasten des Kunden.
    d) Der Kunde ist auf Widerruf zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unser Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
    e) Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherheiten den Betrag unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir zur Rückabtretung in entsprechendem Umfang verpflichtet.
    f) Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts in unsere Verwahrung zu nehmen, bis der Kunde gezahlt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in einem solchen Fall nur vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
    g) Mit der Erfüllung unserer Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, gehen die Sicherheiten ohne besondere Rückübertragung auf den Kunden über.

  9. a) Unsere Produkte sollen der wissenschaftlichen Forschung dienen. Für diese Zwecke haben wir sie entwickelt. Eine Verwendung unserer Produkte für humanmedizinische oder diagnostische Zwecke, oder als Arzneimittel, ist nur zulässig, wenn solch eine Verwendung nach den für den Kunden und den Verwender maßgeblichen gesetzlichen Regelungen erlaubt ist, und, soweit erforderlich, auch eine Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt. Darüber hinaus bedarf eine derartige Verwendung unserer Produkte unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ausdrückliche Verwendungshinweise auf der Verpackung stehen einer schriftlichen Zustimmung gleich; sie ersetzen aber nicht behördliche Genehmigungen, die im Land des Anwenders erforderlich sind.
    b) Kunden, die unsere Produkte in der industriellen Produktion verwenden, tun dies auf eigenes Risiko. Da wir die möglichen Verfahren und Prozesse für solch eine industrielle Verwendung unserer Produkte nicht voraussehen oder kontrollieren können, müssen wirhier jede Gewährleistung oder Haftung ablehnen. Unsere Anwendungshinweise sind in solchen Fällen nur als unverbindliche Empfehlung zu betrachten.

  10. a) Mängel gelieferter Ware oder Mengenabweichungen oder Fehllieferungen sind uns spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach der Entdeckung zu melden. Werden diese Rügefristen nicht eingehalten, erlöschen die sonst bestehenden Gewährleistungsansprüche.
    b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern. Sollte die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft sein, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen.
    d) Schadensersatzansprüche des Kunden über die Gewährleistung nach Abs. 10 b) hinaus bestehen uns gegenüber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, dass sie auf der Verletzung von wesentlichen, für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbaren Verpflichtungen beruhen. Sämtliche hiernach bestehenden Schadensersatzansprüche des Kunden sind jedoch in ihrer Höhe auf Schäden begrenzt, die als Folge des betreffenden Fehlers oder Fehlverhaltens vorhersehbar waren, sofern diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
    e) Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche entfallen bei unsachgemäßer Behandlung und Verarbeitung unserer Produkte.
    f) Bei Beauftragung mit einer Auftragsarbeit (Dienstleistung) wie z.B. der Auftragssynthese von Nukleinsäuren (DNA, RNA), der rekombinanten Herstellung von Proteinen, oder der Herstellung von biologischen Molekülen, ggf. gemäß GMP, gilt nachfolgende Klausel und wird Vertragsbestandteil: Die Auftragnehmerin prüft im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsarbeit nicht, ob sie hierbei Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller der Auftragsarbeit versichert, dass die von der Auftragsnehmerin hergestellten Produkte keine Schutzrechte bzw. sonstigen Rechte Dritter verletzen. Er sichert ferner zu, alle zur Herstellung der Produkte durch die Auftragnehmerin erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen der Schutzrechtsinhaber eingeholt zu haben. Sollten bei dieser Auftragsarbeit dennoch Rechte Dritter verletzt werden, so hat der Kunde der Auftragnehmerin den Schaden zu ersetzen, der der Auftragnehmerin durch diese Rechtsverletzung entsteht.

  11. a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Göttingen. Für Kunden, die Kaufleute sind oder ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird der Gerichtsstand beim Amtsgericht Göttingen begründet. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, auch die Gerichte am Wohnsitz des Kunden anzurufen.
    b) Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.